Datenschutz

1. Art und Zweck der Datenverarbeitung


Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene
Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei
handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten,
Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22
Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche
Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in Anspruch
und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechtsgrundlage
hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat
Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen
Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.


2. Empfänger Ihrer Daten


Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des
Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis
ergebenden Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der
Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche
Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten.


3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies
für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung
müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn
Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung,
eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme
aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre
aufzubewahren.


4. Ihre Datenschutzrechte


Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger
Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen
verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer
besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.
Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu
beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Ich willige ein dass meine Hebamme, personenbezogene Daten in ihrem Handy speichert
(Telefonnummer, Name. Schwangerschaftsbezogene Informationen)
Ich willige ein, dass meine Hebamme und ich über SMS kommunizieren. Über diese
Dienste werden allerdings keine Diagnosen gegeben. Bildmaterial zu krankheitsbezogenen Fragen
werden nicht über diese Medien beantwortet.
Ich bin mir bewusst, dass meine Hebamme für die Verschlüsselung der Daten nicht haftbar gemacht
werden kann. Ich willige ein, dass durch die Kommunikation mit diesen Medien evtl. Dritten die Einsicht in
meine Daten gewährt werden können